I. ANWENDUNGSBEREICH
1.) Nachfolgende Liefer- und Leistungsbedingungen („AGB“) finden auf alle Geschäftsbeziehungen an der argon lighting GmbH Zieglerstraße 19 in 33161 Hövelhof, d.h. alle Verträge, Lieferungen oder sonstige Leistungen und Anwendungen.

2.) Abweichungen von diesen AGB werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese Abweichungen im Vorfeld eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen der argon lighting GmbH und dem Besteller geworden sind.

3.) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird widersprochen. Sie gelten nur dann als vereinbart, wenn die argon lighting GmbH ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

II. VERTRAGSINHALT/PREISE
1.) Maßgeblich für den Inhalt und Umfang von Lieferungen und Leistungen ist die in Textform übermittelte Auftragsbestätigung durch die argon lighting GmbH. Per Datenfernübertragung, EDV-Ausdruck oder elektronisch übermittelte Auftragsbestätigungen sind auch ohne Unterschrift gültig.

2.) Bestellungen gegenüber unseren Handelsvertretern und/oder Außendienstmitarbeitern bedürfen der Bestätigung in der vorgenannten Form.

3.) Änderungen an dem ursprünglichen Angebot bzw. Auftragsbestätigung, die von dem Besteller mit dem Endkunden oder einem seiner Auftragnehmer vereinbart werden und zu Mehrkosten führen, wird die argon lighting GmbH gegenüber dem Besteller in schriftlicher Form der geänderten Auftragsbestätigung
anzeigen. Widerspricht der Besteller nicht innerhalb von sieben Werktagen ab Zugang der geänderten Auftragsbestätigung, so gelten die in der geänderten Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen und Leistungen als Vertragsinhalt.

4.) Ebenso bedürfen Nebenabreden, Ergänzungen etc. zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung in Form des II.1.

5.) Alle technischen Daten unserer Kataloge und sonstiger Verkaufsunterlagen, Listen und Zeichnungen sowie Gewichts- und Maßangaben sind sorgfältig erstellt, bei offensichtlichen Irrtümern bleiben nachträgliche Korrekturen vorbehalten.

6.) Die Angaben in unseren Katalogen, Preislisten und sonstigen Verkaufsunterlagen gelten für anschlussfertige Leuchten und Systeme. Produktbezogene technische Angaben sind der jeweils gültigen Produktbeschreibung zu entnehmen.

7.) Grundlage der Preisberechnung bilden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten bzw. die objektspezifischen Angebotspreise. Für Serviceleistungen ist das individuell erstellte Angebot, dass in der Regel auf Pauschalkosten- oder Stundenbasis unterbreitet wird, maßgeblich. Der Besteller hat die von dem jeweiligen Servicetechniker vorgelegten Stunden- bzw. Aufwandsnachweise zu prüfen und gegen zu zeichnen. Widerspricht der Besteller hierbei nicht, so gilt der unterzeichnete Stunden- bzw. Aufwandsnachweis als genehmigt.

8.) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Lieferung oder Leistung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle sonstigen Steuern, Zölle, Abgaben, Entsorgungskosten und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers.

9.) Alle Produktpreise verstehen sich ab Werk einschließlich handelsüblicher Verpackung. Der Versand ist ab 1.500,00 EURO frei Station. Eventuelle Rahmen bzw. Sondervereinbarungen mit Großhandelsverbänden bleiben hiervon unberührt.

III. LIEFERFRISTEN/LIEFERVERZUG
1.) Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zuliefernden Spezifikationen, Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht
rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Lieferfristen angemessen, soweit eine Verzögerung nicht von der argon lighting GmbH zu vertreten ist.

2.) Fixgeschäfte (§376 HGB(1)) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

3.) Beruht die Nichteinhaltung von Liefer- oder Leistungsfristen auf höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen oder auf ähnlichen Ereignissen, z.B. Streik, Aussperrung etc., so verlängern sich die Fristen angemessen.

4.) Eine solche angemessene Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfristen tritt auch ein bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung der argon lighting GmbH wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.

5.) Wird der Liefer- oder Leistungstermin bzw. die Liefer- oder Leistungsfrist seitens der argon lighting GmbH nicht eingehalten, ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferanten schriftlich eine  angemessene Nachlieferungsfrist zu setzen. Liefert bzw. leistet die argon lighting GmbH innerhalb der gesetzten Nachfrist schuldhaft
nicht, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.) Sofern die argon lighting GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine zu vertreten hat, kann der Besteller sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5% insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für die von dem Verzug betroffene Lieferung oder Leistung verlangen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der argon lighting GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder dieser wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend haftet.

7.) Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen der argon lighting GmbH innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz anstatt der Leistung verlangt und/oder auf der Lieferung/die Leistung bestehet.

8.) Ist für eine Serviceleistung ein Termin vereinbart, so hat der Besteller dem Servicetechniker zum vereinbarten Termin Zugang zu dem Erfüllungsort zu verschaffen und dafür Sorge zu tragen, dass die zum Betrieb bzw. zur Inbetriebnahme der Leuchte bzw. der Anlage erforderlichen Leistungen, Hilfs- und Betriebsstoffe zur Verfügung stehen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach und ist daher eine Durchführung der Leistungen zum Termin nicht oder nur  unvollständig möglich, so hat er den dadurch verursachten Mehraufwand (Reisekosten und Arbeitsstunden) gesondert zu tragen.

9.) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung, oder verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so kann die argon lighting GmbH Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) verlangen. Hierfür wird eine Pauschale berechnet in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages pro angefangene Kalenderwoche beginnend mit der Liefer- bzw. Leistungsfrist bzw. mangels einer Lieferfrist mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware, maximal jedoch 5% des Rechnungsbetrages. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Schäden bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Die Pauschale ist auf weitergehende Ansprüche anzurechnen.

IV. LIEFERBEDINGUNGEN
1.) Die argon lighting GmbH ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

2.) Abweichungen hinsichtlich der Abmessungen, des Gewichts, der technischen Gestaltung und des Umfangs der zu liefernden Ware sind innerhalb der handelsüblichen produktionspezifischen Toleranzgrenzen zulässig.

3.) Der Besteller genehmigt darüber hinaus alle abweichenden Änderungen, die einer technischen Verbesserung der Ware dienen.

V. GEFAHRÜBERGANG/LIEFERUNG
1.) Der Versand erfolgt im Auftrag des Bestellers durch einen Frachtführer der argon lighting GmbH.

2.) Die argon lighting GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Namen und für Rechnung des Bestellers gesonderte Versicherungen für die mit dem Transport verbundenen Gefahren abzuschließen.

3.) Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Beschädigung und/oder Verlustes geht mit der Versendung bzw. der Übergabe an die Transport ausführende Person, auf den Besteller über. Dies gilt auch für den Fall, dass die argon lighting GmbH den Transport selbst bzw. durch seine Erfüllungsgehilfen vornimmt. Ist eine Abnahme vereinbart, gelten für die Abnahme und den Gefahrenübergang die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrecht (§§640, 644 BGB) entsprechend. Dafür hinaus geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald dieser nach Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft durch den Lieferanten in Annahmeverzug gerät.

VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1.) Die Rechnungen der argon lighting GmbH sind nach 14 Tagen des Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald die argon lighting GmbH über den Betrag verfügen kann. Zahlt der Besteller innerhalb der Leistungsfrist, d.h. innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, nicht, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

2.) Die argon lighting GmbH ist berechtigt sachlich und/oder zeitlich in sich abgeschlossene und bereits erbrachte Teillieferungen bzw. Leistungen ohne Rücksicht auf die Vollendung der übrigen Lieferungen und Leistungen separat abzurechnen. Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Regelungen der Ziffer VI. entsprechend.

3.) Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung oder der Zugang dieser selbst unsicher, wird die Zahlung spätestens 14 Tage nach Empfang der Gegenleistung fällig. Damit tritt spätestens ab dem 15. Tag nach Empfang der Gegenleistung Verzug ein.

4.) Gerät der Besteller in Verzug, kann die argon lighting GmbH gegenüber einem Besteller, der nicht Verbraucher ist, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. §247 BGB verlangen. Der Besteller kann dagegen nicht einwenden, dass dem Lieferanten nur ein geringerer oder gar kein Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung weiter gehender
Schäden bleibt hiervon unberührt.

5.) Die argon lighting GmbH ist zur Hereinnahme von Wechseln nicht verpflichtet. Diese werden nur im Einzelfall aufgrund besonderer Vereinbarungen erfüllungshalber hereingenommen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Scheck oder Wechsel eingelöst wurde. Die Diskont und Einzugsspesen für den Wechsel gehen bei Fälligkeit der Forderung zu Lasten des Wechselgebers und sind sofort in bar zahlbar.

6.) Unabhängig von im Einzelfall gesondert vereinbarten Zahlungsvereinbarungen werden der argon lighting GmbH zustehende Forderungen sofort fällig, wenn in der Person des Bestellers Umstände eintreten, die ein Festhalten an getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht mehr zumutbar machen. Dieses ist
der Fall bei begründeten Anzeichen für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers, insbesondere bei Einstellung der Zahlungen, Scheck und Wechselprotesten oder Zahlungsverzug, wenn dadurch erkennbar wird, dass der Anspruch der Argon Lighting GmbH auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird. In diesen Fällen ist die argon lighting GmbH darüber hinaus berechtigt, Erfüllung Zug
um Zug oder die Bestellung weiterer Sicherheiten zu verlangen. Ferner ist die argon lighting GmbH berechtigt eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher der Besteller Zug um Zug gegen die Leistung nach Wahl der argon lighting GmbH die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die argon lighting GmbH von Vertrag zurücktreten.

7.) Im Rahmen der Mängelgewährleistung darf der Besteller Zahlungen nach berechtigter Erhebung der Mängelrüge nur in einem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem auftretenden Sachmangel steht. Im Übrigen ist ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ausgeschlossen.

8.) Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestritten, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen berechtigt.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT
1.) Die gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher der argon lighting GmbH gegenüber dem Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche Eigentum der argon lighting GmbH.

2.) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung der Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller der argon lighting GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.

3.) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, sofern er die vereinbarte Vergütung erhält oder kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Der Besteller tritt bereits jetzt den aus der Veräußerung erwachsenden Anspruch auf den Kaufpreis an die argon lighting GmbH sicherungshalber ab. Er bleibt jedoch zum Einzug der sicherungshalber abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Die Ermächtigung kann dann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht oder nicht mehr nachkommt. Bei einem Widerruf der Einzugsermächtigung ist die argon lighting GmbH berechtigt, die erfolgte Abtretung anzuzeigen. Der Besteller
hat die zur Anzeige der Abtretung notwendigen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

4.) Eine Veräußerung im ordentlichen Geschäftsverkehr liegt nicht vor, wenn der Besteller entgegen Abs. 2 die Vorbehaltsware an einen Dritten verpfändet, sicherungsübereignet und/oder zum Gegenstand vom Factoring und/oder Sale-Lease-Back-Verfahren macht.

5.) Im Fall der Be- und/oder Verarbeitung von Vorbehaltswaren erfolgt diese im Auftrag und für die argon lighting GmbH als Hersteller im Sinne der §§950 ff. BGB. In diesem Fall steht der argon lighting GmbH an der durch Be- und/oder Verarbeitung der Vorbehaltsware entstandenen Sache Miteigentum im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und/oder Verarbeitung zu. Ebenso steht der argon lighting GmbH anteiliges Miteigentum an der neuen Sache zu, wenn neben den Vorbehaltswaren Waren Dritter mit verarbeitet werden. Veräußert der Besteller die von ihm neu hergestellte Sache weiter, so tritt er bereits jetzt dem ihn zustehenden Anspruch aus der Veräußerung sicherungshalber in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab.

6.) Bei Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Vorbehaltsware hat der Besteller die argon lighting GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Entstehen dem Besteller aus der Beschädigung oder Beeinträchtigung Ansprüche gegen Dritte, so tritt er diese Ansprüche bereits jetzt sicherungshalber an die argon lighting GmbH ab.

7.) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferanten zustehen, in Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird der Lieferant auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

8.) Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die argon lighting GmbH berechtigt, zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Besteller ist zu ihrer Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der Vorbehaltsware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
allein erfordert keinen Rücktritt der argon lighting GmbH vom Vertrag und gilt auch nicht als konkludente Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, es sei denn, die argon lighting GmbH erklärt ausdrücklich, dass diese Handlungen als Rücktritt zu verstehen seien.

VIII. ENTGEGENNAHME DER WARE UND LEISTUNGEN
1.) Der Besteller hat der argon lighting GmbH in angemessener Frist vor Lieferung der Ware bzw. der Ausführung der Leistungen verbindlich eine oder mehre Person(en) namentlich zu benennen, die zur Entgegennahme der Lieferung bzw. der Leistungen und Unterzeichnung des Lieferscheins bzw. des Stunden- und Aufwandsnachweises bevollmächtigt ist bzw. sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn an einem anderen Ort als den Sitz des Bestellers geliefert werden soll.

2.) Ist keine der von dem Besteller genannten bevollmächtigten Personen zum vereinbarten Liefertermin an dem vereinbarten Ort der Lieferung anwesend oder zur Annahme der Ware oder Leistung bereit, gerät der Besteller in Annahmeverzug mit der Folge, dass die Gefahr auf ihn übergeht. Ferner hat er die Mehrkosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass eine erneute Anlieferung bzw. Anreise durch den Servicetechniker oder Frachtfahrer vorgenommen werden muss.

3.) Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

IX. GEWÄHRLEISTUNG
1.) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist der Mangel der argon lighting GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt. Offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- oder Minderlieferung)
sind innerhalb von 3 Werktagen ab Ablieferung anzuzeigen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der argon lighting GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

2.) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

3.) Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind, sowie bei nicht mehr reproduzierbaren Softwarefehlern.

4.) Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

5.) Bei begründeter Mängelrüge, das heißt bei Vorliegen von Mängeln, die oder deren Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlagen, ist die argon lighting GmbH nach seiner Wahl zur Nachbesserung (Mängelbeseitigung) oder Nachlieferung (Ersatzlieferung) berechtigt.

6.) Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, kann die argon lighting GmbH die Kosten für die Fehleranalyse auch nachträglich entsprechend den jeweils gültigen Preisen für Serviceleistungen verlangen.

7.) Liefert die argon lighting GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der Besteller die mangelhafte Sache herauszugeben. Dieses gilt entsprechend für mangelhafte Bestandteile, wenn diese im Rahmen der Nachbesserung durch mangelfreie ersetzt werden.

8.) Ist die argon lighting GmbH zur Nacherfüllung nicht in der Lage bzw. ist sie gemäß § 439 Abs. (3) BGB bzw. § 635 Abs. (3) BGB zur Verweigerung der Nachbesserung und/oder der Nachlieferung berechtigt, oder tritt eine Verzögerung der Nacherfüllung über eine angemessene Frist hinaus ein, die die argon lighting GmbH zu vertreten hat, oder schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises der Vergütung zu verlangen.

9.) Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen die argon lighting GmbH bestehen nur insoweit, als die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daher bestehen keine Rückgriffsansprüche, wenn der Besteller mit seinem Abnehmer über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen im rahmen einer Garantie oder aus Kulanz getroffen hat.

10. ) Für Mängelansprüche gilt ab Ablieferung bzw. soweit vereinbart ab Abnahme eine einjährige Gewährleistungsfrist, soweit die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) insbesondere hinsichtlich der Rückgriffshaftung (§§ 478 ff. BGB) mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen keine Anwendung finden. Abweichend gilt für Mängel an Sachen, die üblicherweise für Bauwerke verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, die gesetzliche fünfjährige Gewährleistungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

11. ) Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Abschnitt XI. Weiter gehende oder andere als die in dieser Zeit und Ziffer XI. geregelten Ansprüche des Bestellers gegen die argon lighting GmbH und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

X. RÜCKNAHME VON WAREN
1.) Die Rücksendung mangelfreier Ware setzt das vorherige schriftliche Einverständnis der argon lighting GmbH voraus. Anderenfalls ist die argon lighting GmbH berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern.

2.) Für die Rücknahme der Ware berechnet die Argon Lighting GmbH pauschale Bearbeitungskosten in Höhe von 20 % des Warenwerts. Ferner hat der Besteller sämtliche Transportkosten sowie Kosten der Verpackung, Umverpackung und eventuellen Instandsetzungen zu tragen.

3.) Die Rücknahme von mangelfreier Ware mit einem Warenwert von insgesamt unter netto 100,00 EURO ist nicht möglich.

XI. SCHADENSERSATZ/HAFTUNG
1.) Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen der Haftung für vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Verhalten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht.

2.) Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine Begrenzung nicht aus einem anderen Grund wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns bzw. wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit ausgeschlossen ist.

3.) Bei von der argon lighting GmbH zu vertreten der Unmöglichkeit der Leistung ist der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der  Unmöglichkeit der Lieferung nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann, beschränkt, soweit der argon lighting GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann und keine zwingende Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit greift. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt.

4.) Der Besteller hat für den Fall, dass er von seinem Abnehmer oder dessen Abnehmer berechtigt auf Nacherfüllung in Anspruch genommen wird, der argon lighting GmbH binnen einer angemessenen Frist die Möglichkeit zu geben, die Nacherfüllung
selbst vorzunehmen, bevor er sich anderweitig „Ersatz“ verschafft. Der Besteller hat diese Verpflichtung entsprechend seinem Abnehmer aufzuerlegen. Verletzt der Besteller diese Verpflichtungen, so behält sich die argon lighting GmbH vor, den
Aufwendungsersatz auf den Betrag zu kürzen, der ihm bei eigener Nacherfüllung entstanden wäre. § 444 BGB bleibt unberührt.

5.) Aufwendungsersatz für Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung des Bestellers gegenüber seinem Kunden sind ferner ausgeschlossen, wenn der Besteller von seinem Recht, diese Art der Nacherfüllung bzw. beide Arten der Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten zu verweigern, entgegen
seiner Schadensminderungspflicht keinen Gebrauch gemacht hat und/oder den Aufwendungsersatz nicht auf einen angemessenen Betrag beschränkt hat.

6.) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn sind ebenfalls ausgeschlossen.

7.) Für die Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche im Zusammenhang mit der Mangelhaftigkeit der Ware oder Leistung gelten die für diese Ansprüche verbindlichen Verjährungsfristen (vgl. IX 11.). Für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, sowie wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

XII. GARANTIEBEDINGUNGEN
1.) Voraussetzung für die Garantie ist, dass die Leuchten nach den geltenden elektrotechnischen Vorschriften installiert und betrieben werden. Die Leuchten dürfen keinen mechanischen Belastungen oder extremen Umgebungstemperaturen (hohe Temperatur, Feuchtigkeit) ausgesetzt werden.

2.) Ein Lichtstromrückgang im Laufe der Lebensdauer von bis zu 30 % stellt keinen Garantieanspruch dar. Dieser Rückgang ist grundsätzlich als normal einzustufen.

3.) Aus Gründen der ständigen technischen Weiterentwicklungen von Produkten kann es insbesondere bei Nachlieferungen von LED-Leuchten zu Abweichungen in den Parametern Lichtstrom (lm) und Lichtfarbe (k) kommen. Ebenfalls kann ein LEDModul eine andere Form und Beschaffenheit aufweisen als das Ursprungsprodukt.

4.) Die Garantie setzt nachweislich die Einhaltung folgender Bedingungen voraus:
• Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen dürfen nicht überschritten werden.
• am Produkt dürfen keine vom Lieferzustand abweichende Modifikationen vorgenommen werden und die Installation ist nach Maßgabe der Montageanweisung ausschließlich durch Fachpersonal durchzuführen
• Die in der Montageanweisung vorgegebenen Wartungsanweisungen müssen eingehalten werden

5.) Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach Entscheidung der argon lighting GmbH das Produkt, oder die fehlerhaften Bestandteile hiervon an einem ihrer Standorte repariert, oder durch gleiche bzw. gleichwertige Ersatzprodukte ersetzt werden. Bei Ersatz ist eine Abweichung von dem ursprünglichen Produkt auf Grund technischen Fortschritts, sowie eine vertretbare, geringe Abweichung
hinsichtlich Design und Eigenschaften vorbehalten.

6.) Die Garantie bezieht sich nicht auf:
• vorhandene Schäden, die durch äußere Einflüsse (Blitz, Wasser, Feuer u. ä.) oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind
• alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden
Nebenkosten (wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport des fehlerhaften und des reparierten bzw. neuen Produktes, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit, Hebevorrichtungen, Gerüste)
• Einstellungen bzw. Parametrierungen an Anlagen, die sich aufgrund von Verschleiß, Ermüdung oder Verschmutzungen verändern
• und notwendige Dienstleistungen wie neuerliche Inbetriebnahme, Software Updates etc.

7.) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt und gelten unabhängig von der Garantie. Dies gilt auch für die Ansprüche gegen den Fachhändler/Installateur.

8.) Der Garantieanspruch wird im Garantiefall durch Rechnung nachgewiesen. Die Garantie erfasst ausschließlich Produktausfälle, die nachweislich durch Material-, konstruktions- und/oder Fabrikationsfehler verursacht wurden.

9.) Für das Rechtsverhältnis im Zusammenhang mit der Garantie gilt ausschließlich deutsches Recht.

XIII. DATENSCHUTZ
Die Daten des Bestellers werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften von uns gespeichert und verarbeitet.

XIV. BEISTELLWARE
1.) Alle vom Besteller oder dem Endkunden beigestellten Materialien, Produkte, etc. (Beistellware) sind kostenfrei und spätestens am 20-ten Werktag vor dem vereinbarten Liefertermin des Lieferanten an den Lieferanten zu liefern. Der Lieferant prüft die Beistellware nur auf Quantität sowie Transportschäden. Eine qualitative Prüfung der Beistellware findet nicht statt.

2.) Für Mängel, Schäden, welche auf die Beistellware zurückzuführen sind, übernimmt der Lieferant keine Sachmängelhaftung.

3.) Der Besteller haftet für Schäden und Mängel, die durch mangelhafte Beistellware entstehen. Wird der argon lighting GmbH auf Grund von Schäden, Mängel, die auf die Beistellware zurückzuführen sind, in Anspruch genommen, wird der Besteller die argon lighting GmbH von diesen Forderungen freistellen.

XV. SONSTIGES
1.) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden „Unterlagen“) behält sich die argon lighting GmbH ihre Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der argon lighting GmbH Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag der argon lighting GmbH nicht erteilt wird, dieser auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die
Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen die argon lighting GmbH zulässigerweise die Lieferungen übertragen hat.

2.) Für die Rechtsbeziehung im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Wareneinkauf (CISG).

3.) Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der argon lighting GmbH.

Stand 01.01.2019